„Die Kunst heilt Wunden, die der Verstand geschaffen hat.“ (Novalis)
Der medizinische Begriff Indikation (von lateinisch indicare „anzeigen“), Synonym: Heilanzeige, steht grundsätzlich dafür, welche medizinische Maßnahme bei einem bestimmten Krankheitsbild angebracht ist und zum Einsatz kommen soll […].
Das Modul Klinische Kunsttherapie soll Sie darauf vorbereiten dem Patienten die Möglichkeit zu verschaffen, seine inneren und äußeren Bilder mittels ausgewählter künstlerischer Materialien und Methoden ausdrucken zu verleihen.
Das Heilpraktikergesetz schreibt vor, dass alle, die in eigener Praxis die Heilkunde (Erkennen, Heilen und Lindern von Leiden) ausüben, eine amtliche Heilerlaubnis haben müssen, sonst machen sie sich strafbar.
Seit 1993 gibt es die Möglichkeit, eine Heilerlaubnis - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie - nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen. Die Heilpraktikererlaubnis ist auch für jeden Klinischen Kunsttherapeuten die Voraussetzung um eigenständig heilend tätig zu werden. Sie wird erteilt nach der amtlichen Überprüfung für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) entsprechend den bundeseinheitlichen "Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern" vom 7. Dezember 2017.
Sprachlich hat man sich zwar darauf geeinigt, der Prüfung eine eindeutig psychologische, psychotherapeutische Färbung zu geben, sie ist aber auch für klinische Kunsttherapeuten Voraussetzung, um eigenständig heilkundlich zu arbeiten.
Verlangt werden in der gutachterlichen Überprüfung:
In der Weiterbildung dieses Moduls wird prüfungsrelevantes Wissen, welches durch die "Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz" definiert ist, vermittelt. Hierzu gehören u. a. fundierte Grundlagen in Psychiatrie, Neurologie und Psychologie. Die einzelnen Seminare helfen, den Stoff auszuwählen, zu verstehen und unterstützen das Eigenstudium. Das Modul Klinische Kunsttherapie bereitet gezielt auf die amtsärztliche Prüfung im Bereich Psychotherapie und den entsprechenden kunsttherapeutischen Interventionen vor.
Außerdem üben wir die differentialdiagnostische Abgrenzung körperlicher und seelischer Ursachen psychischer Krankheitsbilder und erarbeiten mit Ihnen schließlich eine Kompetenz in der Wahl einer angemessenen Behandlungsform. Gesetzliche Fragen, wie: „Wen darf ich behandeln und wen überstelle ich? Wohin überstelle ich? Runden den Lehrgang ebenso ab, wie das korrekte Einschätzen und Verhalten in psychiatrischen Notfällen und Krisensituationen.
Fachgespräche und Repetitorium
Für alle Weiterbildungsteilnehmer, die vor der amtsärztlichen Überprüfung noch einmal intensiv den Prüfungsstoff durcharbeiten wollen, bieten wir 3mal in der Weiterbildung Fachgespräche an. Hier wird der erlernte Stoff so aufbereitet, dass jeder Weiterbildungsteilnehmer für die individuelle Prüfungsvorbereitung wesentliche Impulse mitnehmen kann. Anhand von schriftlichen Hausarbeiten und mündlichen Befragungen wird das Wissen fokussiert, dass es für die Heilpraktikerprüfung abrufbereit wird.
Damit das Repetitorium für die amtsärztliche Überprüfung 100%ig umgesetzt werden kann, erarbeiten Dozentinnen und Dozenten gemeinsam mit den Teilnehmern zusätzliche individuelle Prüfungsstrategien in einem zusätzlichen kostenpflichtigen Intensivkurs.
Nach erfolgreich bestandener amtlicher Überprüfung sind die Absolventen befugt, psychotherapeutische Heilbehandlungen bei Patienten durchzuführen. Im Gegensatz zum Vorangegangenen Modul Psychosoziale Kunsttherapie mit dem Schwerpunkt Psychologische Beratung haben die Geprüften nach der staatlichen Überprüfung auch die Erlaubnis, psychische Erkrankungen und krankhafte Verhaltensstörungen zu behandeln.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Kontaktformular oder direkt bei Anfrage per E-Mail an: verwaltung@ascol-college.de