„Über Probleme reden erzeugt Probleme, über Lösungen reden erzeugt Lösungen.“ – Steve de Shazer
Wenn Sie nach einer verantwortungsbewussten und anspruchsvollen Tätigkeit suchen und gleichzeitig gerne anderen Menschen helfen, ihr Leben wieder lebenswert zu gestalten, dann stellt die Tätigkeit als Psychologischer Berater sicherlich eine hervorragende Möglichkeit dar. Entsprechend der Verantwortung sollten Sie psychische Reife, Lebenserfahrung, menschliches Einfühlungsvermögen und über ein starkes Interesse an psychologischen Themen verfügen.
In diesem ASCOL-Studiengang lernen Sie die Grundlagen der wissenschaftlichen Psychologischen Beratung sowie bewährte psychologische Beratungserfahren und Beratungsmethoden kennen. Mit Hilfe vieler Fallbeispiele werden Sie zum Mitdenken angeregt.
Nach dem Gesetz ist „Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde“ nicht erlaubnispflichtig. (PsychThG §1), d. h. Sie benötigen keine staatliche Zulassung.
Die Kommentatoren zu diesem Gesetz stellen klar: „Beratung ist begrenzt auf konkrete Ratschläge und die psychologische Führung und Formung bei persönlichen Schwierigkeiten, Erziehungsfragen, wichtigen Entscheidungen mit dem Ziel, dem Klienten zu helfen, unerwünschte, aber typische Variationen des Menschseins zu bewältigen. Methoden der Beratung sind das Beratungsgespräch, Anhören und Befragen, Veranschaulichen und Informieren. Beratung ist nicht erlaubnispflichtig.“ (Kommentar nach Meyer, A.-E./Richter, R./Grave, K./Schulenburg, J./ Graf v.d./Schulte, B., a.a.O.)
Mit einer qualifizierten Weiterbildung am ASCOL-College, werden Psychologische Berater im präventiven Bereich der Psychologischen Beratung tätig.
Die Berechtigung zur eigenständigen Behandlung psychosomatischer Krankheiten und die Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde nach dem Psychotherapeutengesetz sind mit einer Approbation oder der Zulassung kann nach dem Heilpraktikergesetz HeilPrG und die Zulassung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz HeilPrG verbunden.
Nach Bestehen der amtlichen Überprüfung und die Erlaubnis zur Ausübung der eigenständigen Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie erhält der Geprüfte zudem die amtliche Erlaubnisurkunde als Heilpraktiker für Psychotherapie.
Über alle Voraussetzungen und Inhalte der berufsbegleitenden Ausbildung zum Psychologischen Berater/Counselor informiert Sie die Geschäftsstelle gern in einer persönlichen Studienberatung. Wir bitten Sie um kurzfristige Anmeldung mit dem Kontaktformular. Sie erhalten dann umgehend einen Termin für das Gespräch.
Zugangsvoraussetzungen: Abschluss der Weiterbildung Gesprächstherapie oder gleichwertiger Abschlüsse