„Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus.”
- Berufsordnung der Heilpraktiker
Seit 1993 existiert die Möglichkeit, eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu beantragen, die sich ausschließlich auf die Anwendung von Psychotherapie beschränkt. Diese Heilerlaubnis war bis zur Einführung des sogenannten „Psychotherapeutengesetzes” 1998 ebenfalls die rechtliche Grundlage für die heutigen Psychologischen Psychotherapeuten.
Seit Einführung des „Psychotherapeutengesetzes” bietet das Heilpraktikergesetz jedoch weiterhin für die Heilpraktiker für Psychotherapie die gesetzliche Grundlage ihrer Heiltätigkeit. Der Kurs bereitet in effektiver Weise auf die Überprüfung bei der zuständigen Landesbehörde vor.
Nach § 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprG - vom 17.02. 1939, RGB1. S.251) bedarf der Erlaubnis, wer ohne als Arzt bestallt zu sein, die Heilkunde ausüben will. Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Um diese Erlaubnis zu erhalten findet eine amtliche Überprüfung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Ätiologie, Psychiatrie, Neurologie sowie der Differenzialdiagnose zwischen psychiatrischen und somatischen (rein körperlichen) Krankheitsbildern statt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.
Im ASCOL-Studiengang Heilpraktiker für Psychotherapie wird prüfungsrelevantes Wissen vermittelt, welches durch die "Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes“ vom 7. Dezember 2017 definiert ist. Die einzelnen Seminare helfen, den Stoff auszuwählen, zu verstehen und unterstützen das Eigenstudium. Die Seminare ermöglichen, sich gezielt auf die gesetzlich anerkannte Prüfung im Bereich Psychotherapie vorzubereiten.
Nach erfolgreich bestandener Überprüfung sind die Absolventen befugt, psychotherapeutische Heilbehandlungen bei Patienten durchzuführen. Die Geprüften erhalten nach der staatlichen Überprüfung somit die Erlaubnis, psychische Erkrankungen und krankhafte Verhaltensstörungen zu behandeln.
Über alle Voraussetzungen und Inhalte der berufsbegleitenden Vorbereitung auf die behördliche "Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern" - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie informiert Sie die Geschäftsstelle gern in einer persönlichen Studienberatung. Wir bitten Sie um kurzfristige Anmeldung mit dem Kontaktformular. Sie erhalten dann umgehend einen Termin für das Gespräch.