Klinische Kunsttherapie

Heilpraktiker*in für Psychotherapie

Neben dem Arztberuf mit Approbation ist die Ausübung der Heilkunde in Deutschland seit 1939 nur mit einer Erlaubnis nach dem HeilPG (Heilpraktikergesetzes) legal möglich.

Eine Erlaubnis, in einem begrenzten Gebiet bzw. Teilbereich der Heilkunde tätig zu sein, ist dem Wortlaut des Heilpraktikergesetzes nicht zu entnehmen. Der Anspruch auf eine begrenzte Erlaubniserteilung ergab sich aus der verfassungsgemäßen Auslegung des Heilpraktikergesetzes durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz. 

¡Die Heilerlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie gilt als Voraussetzung um eigenständig psychotherapeutisch tätig zu werden. Sprachlich hat man sich zwar darauf geeinigt, der Überprüfung eine eindeutig psychologisch-therapeutische Tendenz zu geben. Dies gilt aber auch für alle alternativen psychotherapeutischen Heilmethoden.

Nach erfolgreich bestandener amtlicher Überprüfung durch den Gutachterausschuss erhalten Sie eine Erlaubnisurkunde als Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie -. Sie können dann eine psychotherapeutische Praxis eröffnen.

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Die Themen

  1. Organisch F0
  2. Abhängigkeit F1
  3. Schizophrenie F2
  4. Affektive Störungen F3
  5. Neurotische Störungen F4
  6. Ess-Störungen F5
  7. Persönlichkeitsstörungen F6
  8. Kinder F7-F9
  9. Therapie
  10. Gesetze und Suizid
  11. Differentialdiagnosen
  12. Wiederholung