Anthroposophische Therapie und -Beratungsmethodik ATBM


Kinder- und Jugendlichenpsychologie

Heileurythmie, Entwicklungspsychologie und systemische Familientherapie

„Jede Form ist eine zur Ruhe gekommene Bewegung“, sagt Rudolf Steiner.

Mit diesem zur Erfahrung gewordenen Wissen kann ich alles, was sich gefügt und verfestigt hat, ebenso das, was sich kosmisch fügt, anschauen, auch eine Diagnose, und dabei die Prozesshaftigkeit, den Prozess der Menschengestaltung, empfinden.

Von Heileurythmie und Eurythmie im Allgemeinen sagt Rudolf Steiner, dass sie den Willen wieder hereinbringen in die Menschheitsentwicklung. Sie bedeuten eine unermessliche Willensstärkung und Willenserziehung.

 

Rudolf Steiner, GA 279, 10. Vortrag, 10.07.1924.

Zielsetzung anthroposophischer Psychologie:

 

„Psychotherapie“ bedeutet in der Anwendung nach anthroposophischen Grundlagen die Ein­bindung von Körper, Seele und Geist, sie ist immer "Entwicklungstherapie" und geht von einem ganzheitlichen Heilungsprozess aus.

 

Anthroposophisch orientierte Behandlungsmethodik heißt:

 

Ein hilfesuchender Klient, der eine Therapie nach anthroposophischen Methoden sucht, wird zunächst von einem Arzt oder Heilpraktiker körperlich untersucht, wobei Symptome für Störungen des gesunden Gleichgewichts zwischen Aufbau und Abbau besonders beachtet werden.

Mit dem Klienten wird dann im Idealfall eine psychische Bestandsaufnahme vorgenommen, die man als "biographische Therapie" bezeichnet.

Die individuelle Problematik wird dann unter drei Aspekten vorgenommen:

  1. „Körperliche Gleichgewichtsstörungen" müssen behandelt werden.
  2. „Psychische Gleichgewichtsstörungen" muss der Klient erkennen können, wobei er bereit sein sollte, eventuell die eigenen Lebensgewohnheiten ändern zu wollen. Im psychischen Bereich wird also ein aktives Gleichgewicht angestrebt, so dass der Klient durch positive Selbsteinstellung und Unbefangenheit einen besseren Lebensrhythmus erfahren kann.   
  3. Im geistigen Bereich geht es um die Stärkung der Ich-Kraft. Der Klient soll sein indi­viduelles Lebensziel herausfinden und ein Leitmotiv für die eigene Zukunft wiederent­decken.

Um dieses „Wiederentdecken“ des eigenen Zieles zu ermöglichen, muss in dem Klienten „Neues“ geweckt werden. Aus diesen drei Aspekten wird deutlich, dass eine ausgewogene und gut durchdachte Ziel­setzung mit der Entwicklung eines geistigen Mutes gleichgesetzt werden kann. Geistiger Mut heißt in diesem Zusammenhang, dass der eigene Lebenslauf bewusst akzeptiert und weiterentwickelt wird.


Mit diesem Handout stellt das ASCOL-College Ihnen eine Einführung in Theorien und Arbeitsweisen zur persönlichen Verfügung. Das Skript ist nur zur eigenen Nutzung freigegeben.

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Hinweis

Das Seminar beginnt am 26. 09. 2020, um 10 Uhr, im Waldorfkindergarten, Leonhardtstraße 46, 29227 Celle und wird nach der Mittagspause im DRK-Bildungszentrum fortgesetzt.

 


Handouts

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Lektion 5 Kinder- und Jugendlichenpsychologie: Heileurythmie, Entwicklungspsychologie - Teil 1
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Lektion 5 Kinder- und Jugendlichenpsychologie: Heileurythmie, Entwicklungspsychologie - Teil 2
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Anthroposophische Therapie und -Beratungsmethodik

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ADHS- Unaufmerksamkeit, Hyperkinetik und Impulsivität im Lichte heilpädagogischer Krankheitsbilder
Dr. Karl- Heinz Ruckgaber
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Körperschema bei Essstörungen
Karl-Heinz Ruckgaber, Ines Dieffenbacher
Koerperschema_bei_Essstoerungen.pdf
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Die karmischen Ursachen des Temperaments von Rudolf Steiner
Die karmischen Ursachen des Temperaments
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Betrachtung der Temperamente
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Anthroposophische Therapie und -Beratungsmethodik: Blatt 1
Anthroposophische Arbeitsweisen der Kunsttherapie am Beispiel des Formenzeichnen.
Falldarstellung: Vom Formenzeichnen zum Mandala © Copyright: by Anila Gefeke-Schadow, 2003. All rights reserved. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Urhebers
ATMB Anthroposophische Arbeitsweisen der
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Texte zum Verständnis

Störungen im Verhalten und in der Beziehung zu anderen Mitmenschen, seelische Probleme und psychische Erkrankungen kommen bei Kindern und Jugendlichen häufig vor. Hierzu gehören aggressive Verhaltensauffälligkeiten, Essstörungen, Angststörungen, Depressionen, Psychosen und Drogenprobleme. Deshalb benötigen etwa 10 Prozent aller Kinder und Jugendlichen im Laufe ihrer Entwicklung psychiatrische oder psychotherapeutische Hilfen.

 

Die Kinder- und Jugendpsychologie ist ein Teilbereich der Entwicklungspsychologie, der sich mit dem Zeitraum von der Geburt bis zur Reifezeit befasst. Nach Adolf Portmann ist der Mensch eine "physiologische Frühgeburt" und ein "sekundärer Nesthocker". Er muss von Geburt an, wie sonst kein Lebewesen, alles lernen. Dabei ist er jedoch in höchstem Maße auf die wohlwollende und adäquate Unterstützung seiner Artgenossen, insbesondere seiner Mutter, angewiesen. Deshalb ist er von Natur aus ein soziales Lebewesen. Neuere Forschungen der Neurologie weisen auf die hohe Synaptische Plastizität des jugendlichen Gehirns hin. Damit werden Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie bestätigt, dass beim jungen Menschen psychische Fehlentwicklungen leichter korrigierbar sind, als später beim Erwachsenen.

  • 1920  entwickelte Rudolf Steiner auf der Grundlage der anthroposophischen Menschenkunde ein pädagogisches Konzept (Siehe Rudolf Steiner: Allgemeine Menschenkunde). Bei der sogenannten Waldorfpädagogik handelt es sich um eine Form der sogenannten Reformpädagogik. Konzipiert hatte er dieses pädagogische Prinzip für eine Stuttgarter Betriebsschule, die von den Kindern der Arbeiter und Angestellten der Waldorf-Astoria-Zigarettenfabrik besucht wurde. 
  • 1930 erscheint Alfred Adlers Lehrbuch der „Kindererziehung“, im dem er die individualpsychologischen Konzepte auf die kindliche Entwicklung und auf die Erziehung in Schule und Elternhaus anwendet.
  • 1935 beginnt René A. Spitz mit der systematischen, psychoanalytischen Erforschung der Psychologie des Säuglingsalters mittels direkter Beobachtung. Er belegt den Zusammenhang zwischen Störungen in der frühen Mutter-Kind-Beziehung und schweren Erkrankungen des Säuglings bis zum Hospitalismus.
  • 1951 veröffentlicht John Bowlby die im Auftrag des WHO erstellte Studie über den Zusammenhang zwischen mütterlicher Pflege und seelischer Gesundheit. Sie bildet einen Beitrag für das Programm der UNO zum Wohle heimatloser Kinder.
  • 1961 publiziert Walter Toman den Klassiker "Familienkonstellationen - Ihr Einfluss auf den Menschen", in dem er den prägenden Einfluss der Geschwisterpositionen empirisch und theoretisch grundlegend begründet.
  • 1962 legt der Begründer der „Tschechischen Kinderpsychologischen Schule“ Zdenek Matejcek, als Resultat seiner Langzeitstudien (insgesamt über 40 Jahre) der kommunistischen Kollektiverziehung, sein Buch „Psychische Deprivation im Kindesalter“ vor. 1963 entsteht unter seiner Mitwirkung der in Venedig preisgekrönte Film «Kinder ohne Liebe», der die Problematik der außerhäuslichen Kindererziehung aufgreift und die Auswirkungen mangelnder Bindung auf die Entwicklung der Kinder zeigt.
  • 1967 wird die Feldstudie von Mary Ainsworth, eine Mitarbeiterin Bowlbys, über die vorbildlichen Methoden der Kindererziehung beim afrikanischen Stamm der Ganda in Uganda veröffentlicht. Sie zeigt die positiven Auswirkungen dieser Methoden auf die psychosoziale Entwicklung des Kindes.
  • 1969 begründet John Bowlby mit seinem das Buch „Bindung - Eine Analyse der Mutter-Kind-Beziehung“ die Bindungstheorie. Dies bedeutet eine Schwerpunktverlagerung in der Forschung von den hindernden zu den fördernden Faktoren in der Mutter-Kind-Beziehung.
  • 1971 veröffentlicht Albert Bandura sein Buch "Lernen am Modell", in dem er einige seiner berühmten Analysen über die Bedeutung und die einzelnen Subprozesse des Identifikationslernens darlegt. Seine lerntheoretisch begründete Aggressionsforschung wird als sozial-kognitive Theorie bekannt. 
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Vorbild und Nachahmung - das Kind in der Waldorfpädagogik
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Rudolf Steiner: Allgemeine Menschenkunde als Grundlage der Pädagogik. 14 Vorträge und eine einführende Ansprache 20. August – 5 September 1919 in Stuttgart
Wir müssen ja Vorstellen, Fühlen und Wollen bei den
Kindern entwickeln. Also wir müssen zunächst für uns einen
deutlichen Begriff gewinnen von dem, was Vorstellung ist. Wer
wirklich unbefangen das anschaut, was als Vorstellung im Menschen lebt, dem wird wohl sogleich der Bildcharakter der Vorstellung auffallen: Vorstellung hat einen Bildcharakter.
Allgemeine Menschenkunde GA 293.pdf
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Leitlinien zu psychischen Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter
Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), der Bundesgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG), dem Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), der Deutschen Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP), der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie (DGSP), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT), der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), der
Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psyhotherapeuten (VAKJP), dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), dem Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
S2k_Psychische_Stoerungen_Saeugling_Klei
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Methoden- und Arbeitsblätter

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Die Entwicklung des Zeichnens
- bezogen auf die kognitiven Entwicklungsphasen nach Piaget von Joseph Di Leo: Die Deutung der Kinderzeichnung, 1992, S. 43
Die Entwicklung des Zeichnens bezogen au
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Geometrisches Zeichnen
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Schraffurzeichnen
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Formenzeichnen
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Hausarbeit

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Fragebogen zum Thema KJP.pdf
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Sämtliche Materialien, die den Studiengangteilnehmern im Rahmen der Weiterbildung zugänglich gemacht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weiterreichung der Materialien, des überlassenen Passwortes zum E-Learning und der dort hinterlegten Unterlagen an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Weitergabe des Passwortes bzw. der hinterlegten Unterlagen an andere Studierende des Colleges bzw. deren Absolventen. Die Nutzung der Materialien ist nur für den persönlichen Gebrauch während der Teilnahme am Studiengang. Die Nutzung der Materialien zur Unterrichtung von Dritten ist ausdrücklich untersagt. Die Anwendung der erlernten Methoden sind in der Patientenpraxis und bei gleichzeitiger zertifizierter Mitgliedschaft im Berufsverband erlaubt.

 

Im Falle einer Zuwiderhandlung erfolgt eine sofortige Sperre. Zudem  machen wir Gebrauch vom Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:

 

Die §§ 97 und 98

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

 

§ 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke in Anspruch genommen werden. Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Vorrichtungen anzuwenden, die vorwiegend zur Herstellung dieser Vervielfältigungsstücke gedient haben.

(2) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Rückruf von rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch genommen werden.